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   BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 221/94   

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BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 221/94 (https://dejure.org/1994,11492)
BAG, Entscheidung vom 28.07.1994 - 6 AZR 221/94 (https://dejure.org/1994,11492)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 1994 - 6 AZR 221/94 (https://dejure.org/1994,11492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufnahme und Beendigung der Arbeit bei Umkleiden von Zivilkleidung in Dienstkleidung - Unterscheidung der Begriffe Arbeitsplatz und Arbeitsstelle - Vergütung der zum Umkleiden benötigten Zeit - Bestimmung der Grenzen der Arbeitsstelle - Umkleidezimmer einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 221/94
    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Begriff der Arbeitsstelle nicht mit dem des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen gegenüber diesem weiteren räumlichen Bereich umfaßt (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 -, n.v., sowie zuletzt Urteil vom 11. März 1993 - 6 AZR 234/91 -, n.v.).

    Die Schwierigkeiten bei der Organisation der ablösenden Dienste, die der erkennende Senat durchaus gesehen hat (vgl. BAGE 65, 1, 14 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT, zu II 3 g der Gründe), haben die Tarifparteien nicht zu einer Regelung veranlaßt, die für Beginn und Ende der Arbeitszeit künftig statt auf die Arbeitsstelle auf den Arbeitsplatz abstellt (wie z.B. § 15 Abs. 1 BMT-G II oder § 15 Abs. 7 BAT-O).

    Während als Dienststelle i.S. des vom erkennenden Senat mit umfangreicher Begründung befürworteten personalvertretungsrechtlichen Dienststellenbegriffs eine tatsächliche und organisatorisch verselbständigte Verwaltungseinheit anzusehen ist, der ein örtlich und sachlich bestimmtes Aufgabengebiet zur Wahrnehmung zugewiesen ist und die ihren inneren Betriebsablauf eigenverantwortlich bestimmt (vgl. BAGE 65, 1, 10 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT, zu II 3 c 2 der Gründe), ist unter einem Verwaltungsbereich oder Betriebsbereich eine Organisationseinheit zu verstehen, die üblicherweise Bestandteil einer Dienststelle oder eines Betriebs ist, jedenfalls nicht die ganze Dienststelle oder den ganzen Betrieb und auch nicht das ganze Gebäude oder den ganzen Gebäudeteil umfassen muß, in dem sie sich befindet.

    Soweit der Senat unter Geltung der früheren Fassung der Protokollnotiz angenommen hat, die Station sei der Arbeitsplatz, nicht aber die Arbeitsstelle der dort arbeitenden Angestellten (BAGE 65, 1, 12 f. [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O., zu II 3 f 2 der Gründe) ist daran nicht festzuhalten, nachdem nunmehr als Arbeitsstelle grundsätzlich eine Organisationseinheit unterhalb der Ebene der Dienststelle geregelt ist.

    Der Senat hat diese Auslegung bereits im Urteil vom 18. Januar 1990 (BAGE 65, 1, 13 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O., zu II 3 f 2 der Gründe) als gedanklich möglich bezeichnet.

  • BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 220/94

    Beginn und Ende der Arbeitszeit - öffentlicher Dienst

    Auszug aus BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 221/94
    Der Senat hat deshalb in der am gleichen Tag entschiedenen Sache 6 AZR 220/94 ein außerhalb der Station gelegenes Umkleidezimmer zur Arbeitsstelle gerechnet.
  • BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 637/86

    Dienststelle oder Betrieb als Arbeitsstelle im tariflichen Sinn - Beginn der

    Auszug aus BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 221/94
    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Begriff der Arbeitsstelle nicht mit dem des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen gegenüber diesem weiteren räumlichen Bereich umfaßt (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 -, n.v., sowie zuletzt Urteil vom 11. März 1993 - 6 AZR 234/91 -, n.v.).
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 551/88

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Unterscheidung der

    Auszug aus BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 221/94
    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Begriff der Arbeitsstelle nicht mit dem des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen gegenüber diesem weiteren räumlichen Bereich umfaßt (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 -, n.v., sowie zuletzt Urteil vom 11. März 1993 - 6 AZR 234/91 -, n.v.).
  • BAG, 29.04.1982 - 6 ABR 54/79

    Arbeitsstelle - Räumliche Einheit - Betrieb - Dienststelle

    Auszug aus BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 221/94
    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Begriff der Arbeitsstelle nicht mit dem des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen gegenüber diesem weiteren räumlichen Bereich umfaßt (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 -, n.v., sowie zuletzt Urteil vom 11. März 1993 - 6 AZR 234/91 -, n.v.).
  • BAG, 11.03.1993 - 6 AZR 234/91

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Vielzahl von

    Auszug aus BAG, 28.07.1994 - 6 AZR 221/94
    Demgemäß hat der Senat in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß der Begriff der Arbeitsstelle nicht mit dem des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen gegenüber diesem weiteren räumlichen Bereich umfaßt (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 -, n.v., sowie zuletzt Urteil vom 11. März 1993 - 6 AZR 234/91 -, n.v.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 6 A 1546/10

    An- und Ausziehen der Polizeiuniform ist keine Arbeit(szeit)

    Dass die Arbeitsgerichtsbarkeit als Folge dessen einem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit des An- und Ablegens von Arbeitskleidung einen Vergütungsanspruch zuspricht bzw. Umkleidezeiten als zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehörend ansieht, 53 vgl. hierzu etwa BAG, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -, DB 2010, 454, Urteile vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 -, DB 2001, 543, vom 22. März 1995 - 5 AZR 934/93 -, BAGE 79, 312, sowie vom 28. Juli 1994 - 6 AZR 200/94 -, BAGE 77, 285, und 6 AZR 221/94 -, juris, 54.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2010 - 6 A 979/09

    Anlegen und Ablegen der Polizeiuniform in einer Dienststelle als Arbeitszeit

    Das Bundesarbeitsgericht habe durch Urteil vom 28. Juli 1994 - 6 AZR 221/94 - entschieden, dass die Zeit für das Umkleiden als Arbeitszeit anzusehen sei, wenn eine besondere Dienstkleidung getragen werden müsse.

    Dass die Arbeitsgerichtsbarkeit als Folge dessen einem Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit des An- und Ablegens von Arbeitskleidung einen Vergütungsanspruch zuspricht bzw. Umkleidezeiten als zur vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehörend ansieht, 48 vgl. hierzu etwa BAG, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -, DB 2010, 454, Urteile vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 -, DB 2001, 543, vom 22. März 1995 - 5 AZR 934/93 -, BAGE 79, 312, sowie vom 28. Juli 1994 - 6 AZR 200/94 -, BAGE 77, 285, und 6 AZR 221/94 -, juris, 49.

  • VG Düsseldorf, 26.02.2016 - 26 K 1540/15

    Zeiten für Umziehen von Feuerwehrdienstbekleidung ist keine Arbeitszeit

    Im Übrigen bietet auch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte keinen Anhalt für eine von den oben angeführten Grundsätzen abweichende Bewertung, da sie ungeachtet des dabei vertretenen arbeitsrechtlichen Ansatzes zu entsprechenden Ergebnissen gelangt, vgl. hierzu etwa BAG, Urteil vom 19. September 2012 - 5 AZR 678/11 - juris; BAG, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 - juris; BAG, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 - juris; BAG, Urteil vom 22. März 1995 - 5 AZR 934/93 - juris; BAG, Urteil vom 28. Juli 1994 - 6 AZR 221/94 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2015 - 4 B 28/12 - juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2015 - 4 B 28.12

    Feuerwehrbeamter; Arbeitszeit; vor- und nachbereitende Tätigkeiten; An- und

    Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bietet keinen Anhalt für eine von den hier entwickelten Vorstellungen abweichende Bewertung, da sie ungeachtet des dabei vertretenen arbeitsrechtlichen Ansatzes zu entsprechenden Ergebnissen gelangt (vgl. hierzu etwa BAG, Beschluss vom 10. November 2009 - 1 ABR 54/08 -, juris, Urteile vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 122/99 -, juris, vom 22. März 1995 - 5 AZR 934/93 -, juris, sowie vom 28. Juli 1994 - 6 AZR 200/94 -, juris, und - 6 AZR 221/94 -, juris).
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